Glossar

Creative Commons

 

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die Urhebern kostenlose Standardlizenzverträge anbietet. Damit können sie auf einfachem Wege die rechtlichen Bedingungen bei der Verbreitung ihrer Werke festlegen. Inhalte, die ohne Lizenzvertrag unter der Standardklausel "alle Rechte vorbehalten" veröffentlicht werden, dürfen nur nach Rücksprache mit dem Urheber verwendet werden. In der Praxis führt das dazu, dass diese Werke entweder gar nicht oder ohne Erlaubnis genutzt werden. Die meisten Kreativen verfügen aber nicht über das nötige juristische Wissen, um einen rechtskräftigen Lizenzvertrag für den Eigengebrauch zu formulieren. Auch die Hilfe durch einen Anwalt können sich die wenigsten leisten. Besonders im heutigen digitalen Zeitalter werden jedoch immer mehr freie Inhalte benötigt. Die kreative Szene aus Künstlern, Webdesignern, Grafikern, Autoren und vielen anderen ist auf einen möglichst großen Materialpool angewiesen, um ihre Projekte realisieren zu können. Damit das Lizenzierungsproblem dem nicht im Wege steht, bietet Creative Commons sechs verschiedene Standardlizenzverträge. Diese Lizenzverträge sind nicht auf einzelne Erzeugnisse zugeschnitten, sondern passen auf alles, was unter das Urheberrecht fällt. Es handelt sich dabei um sogenannte "Jedermannslizenzen", also an die Allgemeinheit gerichtete Standardlizenzen, die klarstellen, was mit einem bestimmten Werk passieren darf und was nicht. Urheber können die Lizenzverträge übernehmen und in eigener Verantwortung verwenden. Auf diese Weise können sie ihr Urheberrecht behalten und gleichzeitig anderen mehr Freiheiten einräumen, mit ihrem Werk umzugehen. Auf diese Art entstehen freie Inhalte. Die Lizenzverträge von Creative Commons sind also nicht dazu da, den Nutzer weiter einzuschränken, sondern gewähren immer zusätzliche Freiheiten. Dabei entscheidet der Urheber, wie weit diese Rechte gehen sollen. Daher können Creative Commons Lizenzen sogar als eine Art Statement verwendet werden, um klarzumachen, dass man sich für den freien Zugang zu Kunst und Kulturgütern starkmachen möchte. Die Ausstattung mit einer Lizenz erhöht aber auch die Verbreitung der eigenen Werke. Inzwischen kann mit vielen Suchmaschinen gezielt nach freien Inhalten gesucht werden. Das ist besonders interessant für junge Künstler, die auf eine große Verbreitung angewiesen sind, um bekannter zu werden. Je mehr Menschen ihre Kreationen frei zur Verfügung stellen, desto umfangreicher wird außerdem auch der Materialpool, auf den alle Kunstschaffende zugreifen können. Um sicherzustellen, dass der Schöpfer die gebührende Anerkennung für sein Werk erhält, ist die Namensnennung in allen Creative Commons Lizenzverträgen Pflicht. Darüber hinaus kann der Urheber entscheiden, ob er eine kommerzielle Nutzung zulassen möchte, ob die Bearbeitung erlaubt sein soll und wenn ja, ob das bearbeitete Werk unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden soll. Aus diesen Entscheidungen ergeben sich die vier Rechtsmodule, aus denen die Lizenzverträge bei Creative Commons aufgebaut sind: by (der Name des Urhebers muss genannt werden), nc - non commercial (keine kommerzielle Nutzung erlaubt), nd - no deriatives (das Werk darf nicht verändert werden) und sa - share alike (ein verändertes Werk muss unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden). Kombiniert man die Module, die sich nicht gegenseitig ausschließen, bilden sie die sechs Standardlizenzverträge, die Creative Commons anbietet: Namensnennung; Namensnennung-Share Alike; Namensnennung-Keine Bearbeitung; Namensnennung-Nicht kommerziell; Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike; Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung. Ersterer gibt dem Nutzer die meisten Freiheiten und Letzterer die wenigsten. Der Lizenzhinweis wird dem Werk als Meta Angabe mitgegeben, damit immer deutlich erkennbar ist, was erlaubt ist. Trotz einer solchen Lizenz können jederzeit Einzelvereinbarungen zwischen Urheber und Nutzer getroffen werden, die dem Nutzer weitere Freiheiten einräumen. So kann bei einem Werk, bei dem Bearbeitung grundsätzlich untersagt ist, die Bearbeitung im Einzelfall dennoch gestattet werden.
Creative Commons Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht. Daher gelten sie, solange der Schutz des Urheberrechts anhält. Zudem sind sie weltweit einsetzbar. Da es kein international einheitliches Urheberrecht gibt, werden die Lizenzverträge auf die jeweiligen nationalen Rechtssysteme portiert. Solche angepassten Lizenzen werden Ports genannt. Das Ziel ist es, mit diesen Ports vor dem Hintergrund nationalen Rechts dasselbe Ergebnis zu erreichen wie in der originalen Lizenz vorgesehen. Der Grundgedanke einer Lizenz ändert sich bei der Portierung also nicht. Im deutschen Recht stellen Creative Commons Lizenzen allgemeine Geschäftsbedingungen dar.
Alle Creative Commons Lizenzen werden auf drei Arten in einem sogenannten drei Schichten Konzept dargestellt:
1. Der eigentliche Lizenzvertrag als juristischer Volltext, der rechtlich maßgeblich ist und je nach Land angepasst (portiert wird).
2. Eine Kurzfassung, die den Grundgedanken des Lizenzvertrags in für Laien verständlicher Form zusammenfasst. Diese menschenlesbare Fassung soll die rechtliche Beratung zu den Lizenzen überflüssig machen und dafür sorgen, dass die Regeln des Lizenzvertrags ohne Mühe von jedem verstanden werden können.
3. Außerdem gibt es den Lizenzvertrag in einer maschinenlesbaren Form, damit er von Suchmaschinen erfasst werden kann. Das ist wichtig, weil Suchmaschinen eine zunehmend größere Rolle bei der Verbreitung und Schaffung neuer Inhalte spielen. Auf diese Weise können freie Inhalte besonders leicht gefunden werden.


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