Glossar

FSK

 

 

Die FSK ist bei Filmen natürlich keine Unbekannte. Wir möchten sie an dieser Stelle trotzdem vorstellen und auch ihre Bedeutung für den Bereich Marketing, Onlinevideos und Co. erläutern. FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Diese Einrichtung prüft vor allem, ab welchem Alter Video- und Filminhalte zugänglich sein dürfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind rechtlich bindend.

Bekannt ist die FSK vor allem für die farbigen Signalflächen auf den Hüllen von DVDs, Blu-Rays und Videospielen sowie auf Filmplakaten. Mittels der Plaketten wird angegeben, für welche Altersklasse ein Medium in Frage kommt. Sie dienen dem Jugendschutz und sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit Medien in Kontakt kommen, für die sie auf dem gegenwärtigen Entwicklungsstand noch nicht die notwendigen seelisch-geistigen Voraussetzungen mitbringen. Daher sind derzeit die folgenden Einteilungen gängig: ab 0 (ohne Altersbeschränkung), ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18. Mit Beginn der Volljährigkeit fällt die Altersbeschränkung dementsprechend weg.

Was viele nicht wissen, ist, dass die Altersbeschränkung sich nicht nur auf Erzeugnisse der Film- und Spielindustrie bezieht, sondern für alle Videoproduktionen gilt. Das beinhaltet sämtliche digitale Produktionen mit Filmsequenzen, also auch Imagefilme, Werbefilme, Erklärvideos und Co. Nicht nur Spots im „öffentlichen“ Vorführbereich, also im Kino, in Supermärkten oder auf Messen, unterliegen einer strikten Altersbeschränkung. Diese gilt ebenso auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram und anderen sozialen Medien sowie auf Homepages, die Telemedien anbieten.

Anbieter müssen dafür Sorge tragen, dass Inhalte, die nur ab einem gewissen Alter abgerufen werden dürfen, Minderjährige nicht erreichen. Die FSK prüft nicht explizit sämtliche Angebote im Internet. Vielmehr übergibt sie die Verantwortung für die Inhalte an die Betreiber. Diese sind in der Pflicht, jugendgefährdende Inhalte mit einem FSK-Siegel in nächster Nähe zum Content kenntlich zu machen. Diese Formulierung ist natürlich sehr vage. Es gilt hierbei: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Je klarer die Kennzeichnung, desto sicherer fährt man auch.

Es gibt grundsätzlich drei Mittel, um Minderjährige von den Inhalten auszuschließen. Einerseits können bestimmte Inhalte zeitgebunden angeboten werden, zum Beispiel Inhalte ab 16 zwischen 22 und 6 Uhr und Inhalte ab 18 zwischen 23 und 6 Uhr. Darüber hinaus kann man Zugangsbarrieren einrichten, beispielsweise indem der Zugang an die Verifizierung mittels Persocheck gebunden ist. Überdies können die Inhalte mit einem digitalen FSK-Label ausgewiesen werden. Die FSK bietet auch eine Mitgliedschaft mit Hilfestellungen und Tipps an.

Eine Kennzeichnung der Inhalte auf der eigenen Homepage bzw. bei sozialen Medien ist aus den genannten Gründen sehr empfehlenswert. Einerseits leistet man seinen Beitrag für mehr Jugendschutz im Web. Andererseits signalisiert man der Community, dass man verantwortungsbewusst mit dem eigenen Angebot umgeht und ethische Standards vertritt. Überdies sichert man sich gegen juristische Probleme ab.


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